Selbstunterwerfung geschieht zu Beispiel, wenn man einem Mädchen erlaubt, wegen des sogenannten Glaubens beim Turnen zu kneifen:
Im Sportunterricht müssen Mädchen aus Sicherheitsgründen sogar Ohrstecker ablegen. Die Muslima dagegen darf Kopftuch tragen. So entschied er SPÖ-nahe Landesschulrats-Präsident Herbert Gimp.
[..]
Beim Erlass gehe es [..] nicht um eine generelle Erlaubnis für das Tragen des Kopftuches beim Turnen, ergänzt Gimpl.
So sorge er [der Erlass] für den Fall vor, dass ein Mädchen zum Beispiel bei einer Übung auf dem Reck durch das Tragen eines Kopftuches hängen bleiben und sich dadurch verletzen könne: “Der Lehrer hat eine Grundlage, dass er sagt: Entweder du machst diese Fertigkeit nicht mit am Gerät oder du gibst für diese Situation das Kopftuch herunter, weil ich Gefahr sehe. (1)
Das ist Selbstunterwerfung unter Regeln, die mit einem Spaghetti-Monster begründet werden. Billiger geht's nicht.
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